Wir freuen uns über Ihren Besuch und stellen Ihnen auf den folgenden Seiten gern unsere Angebote im Bereich der Steuer- und Unternehmensberatung vor.

Unsere Steuerberater bieten Ihnen für alle genannten Tätigkeitsgebiete zuverlässige und vertrauensvolle Lösungen.

Gern planen und steuern wir auch Ihren unternehmerischen Erfolg, damit Sie sich gezielt auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Vertrauen Sie auf unsere jahrelange Erfahrung in Sachen Steuern und Unternehmensberatung. Vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin telefonisch unter 0351 49 24 50 oder per Email über unser Kontaktformular.

Seit mehr als 25 Jahren beraten und betreuen wir Mandanten aus den Großräumen Dresden, Leipzig, Chemnitz, Zwickau, Bautzen und Hoyerswerda in allen Fragen rund um die Themenbereiche:

  • Lohn- und Finanzbuchhaltung
  • Personalwirtschaft
  • steuerliche Betriebsprüfung
  • Steuerberatung und Steuerplanung
  • Finanzierung und Investitionsplanung
  • Jahresabschluss und Steuererklärung
  • Schenkung und Erbe
  • Existenzgründung
  • Unternehmensnachfolge und -umwandlung

Sie beraten in steuerlichen und wirtschaftlichen Fragen
Das tun wir auch.

Jeder behauptet, in seinem speziellen Bereich der Beste zu sein.
Das tun wir auch.

Beweisen können wir das nur durch unsere Arbeit, die wir Ihnen auf diesen Seiten vorstellen wollen.

Wir stellen für unsere Arbeit bestimmte Qualitätsansprüche


Aus der Betrachtungsweise unserer Mandanten bieten wir die besondere Qualität durch

  • Kompetente Ansprechpartner
  • Individuelle Betreuung
  • Exakte Termineinhaltung
  • Hohe Beratungsqualität
  • Umfassende telefonische und persönliche Erreichbarkeit
  • Wir sind für Sie telefonisch auch außerhalb der regelmäßigen Bürozeiten erreichbar! Sie müssen sich bei uns nicht mit einem Anrufbeantworter unterhalten. Unser Telefon hat keine Mittagspause!
  • "Rasche" persönliche Verfügbarkeit
  • Termin nicht erst nach vier Wochen

Unsere Preise

Wir sind grundsätzlich gehalten, uns für Tätigkeiten der Steuerberatung an die Steuerberatergebührenverordnung (StbGebVO) zu halten.

Diese Gebührenordnung setzt die Gebühren nach "Werten" fest. Je höher die Werte (Umsatz, Gewinn, Einkommen o.ä.), desto höher die Gebühren. Dabei hat der Steuerberater einen gewissen Spielraum, um den speziellen Schwierigkeitsgrad der Arbeit und den damit für ihn entstehenden Arbeitsaufwand zu berücksichtigen.

Die sogenannte "Mittelgebühr", also der Mittelwert innerhalb dieses Spielraums ist normalerweise unstreitig.

Wir sind bereit, mit unseren Mandanten spezielle Honorarvereinbarungen für einen fest umrissenen Auftrag zu schließen und für ein Jahr im voraus ein Auftragspaket mit einem festen Honorar zu "schnüren", an welches wir uns ohne jedes "wenn" und "aber" binden.

Sollte unsere Nachkalkulation am Jahresende ergeben, dass wir uns zu unseren Ungunsten verrechnet haben: wir werden nicht nachverhandeln. Ganz im Gegenteil, sollte unsere Nachkalkulation ergeben, dass wir ein zu hohes Honorar berechnet haben, so werden wir dies erstatten.

Im Bereich der betriebswirtschaftlichen Beratung gehen wir noch einen Schritt weiter: Wir geben Ihnen eine Zufriedenheitsgarantie. Sollten Sie mit unserer Leistung nach Abwicklung des Auftrages nicht zufrieden sein, so erhalten Sie Ihr Honorar zurück!

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